Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines
- 1.1 Sunlab GmbH (nachfolgend „Anbieter“) stellt im Internet unter der Domain *.clickfire.de / *.affiliatetek.de eine Plattform zu Verfügung, die registrierten Mitgliedern (nachfolgend „Partner“) die Teilnahme an Partnerprogrammen der Kunden des Anbieters ermöglicht. Kunden des Anbieters sind Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen mittels Werbemitteln (Banner, Links, etc.) über das Internet vertreiben und vermarkten (nachfolgend „Kunden“).
- 1.2 Gegenstand der Partnerprogramme ist die Erbringung von Media-Dienstleistungen zur Unterstützung der Kunden beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis.
- 1.3 Diese AGB stellen die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Partner und dem Anbieter dar. Sie gelten auch ergänzend zu den Bedingungen des jeweiligen Partnerprogramms. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Partners sind unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen dem Anbieter und dem Partner ausdrücklich vereinbart. Gegenbestätigungen des Partners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- 1.4 Vereinbarungen neben diesen AGB existieren nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitarbeiter des Anbieters sind nicht berechtigt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben
- 1.5 Der Partner hat diese Bedingungen sorgfältig gelesen und erklärt sich damit einverstanden, durch die Absendung seiner Anmeldung folgende Bestimmungen anzuerkennen.
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2. Definition
- 2.1 Account: Ein Account ist der nach der Registrierung durch den Partner gemäß dessen vollständiger und inhaltlich zutreffender Angabe der Registrierungsdaten erlangte rechtmäßige Zugang zur Plattform des Anbieters.
- 2.2 Gültiger Klick: Ein Klick ist gültig, wenn eine mit dem Partner nicht identische oder zuzurechnende natürliche Person (nachfolgend „User“) freiwillig und bewusst auf einen dem Partner zurechenbaren Hyperlink für ein Partnerprogramm klickt und dadurch die verlinkte Website des Kunden aufgerufen wird. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks desselben Users – auch auf verschiedene Hyperlinks – sind nicht gültig. Klicks die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. das Absenden einer SMS-Nachricht, die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder die Verwendung des Klicks in einem Paid E-Mail System, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung das Anbieters unzulässig. Bei Fehlen einer solchen Zustimmung werden hierdurch erzeugte Klicks nicht als gültig gezählt. Gültige Klicks werden protokolliert, verifiziert und durch den Anbieter nach billigem Ermessen bestimmt.
- 2.4 Gültiger Lead: Ein Lead ist gültig, wenn ein User einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der Website des Kunden freiwillig und bewusst eine bestimmte definierte Aktion ausführt (nachfolgend „qualifizierte Aktion“). Gültige Leads werden wie gültige Klicks ermittelt bzw. bestimmt, wobei hinsichtlich der Ausführung der qualifizierten Aktion diese für den Anbieter durch das System des Kunden protokolliert und verifiziert und durch den Anbieter nach Ermessen bestimmt werden.
- 2.4 Gültiger Sale: Ein Sale ist gültig, wenn ein User einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der Website des Kunden freiwillig und bewusst eine entgeltpflichtige Ware erwirbt oder eine entgeltpflichtige Dienstleistung in Anspruch nimmt. Gültige Sales werden wie gültige Klicks ermittelt bzw. bestimmt, wobei hinsichtlich der Inanspruchnahme einer entgeltpflichtigen Ware oder Dienstleistung durch den User diese für den Anbieter durch das System des Kunden protokolliert und verifiziert und durch den Anbieter nach Ermessen bestimmt werden.
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3. Teilnahmevoraussetzungen
- 3.1 Der Partner verpflichtet sich, bei der Anmeldung das Anmeldeformular vollständig, sowie sachlich und inhaltlich richtig auszufüllen. Bei unvollständig ausgefüllten Anmeldeformularen kann die Überweisung der Provision an den Partner nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden. Der Partner verpflichtet sich deshalb in seinem eigenen Interesse, seine Daten in seinem Account selbständig zu überprüfen und diese bei eventuellen Änderungen sofort zu aktualisieren. Sollte eine selbständige Aktualisierung der Daten nicht möglich sein, so hat der Partner den Anbieter unverzüglich über die Änderung seiner Daten zu informieren. Bei unvollständigen Daten hat der Partner keinen Anspruch auf die ordnungsgemäße Ausführung der Überweisung.
- 3.2 Voraussetzung für die Registrierung und die Teilnahme an Partnerprogrammen ist eine eigene E-Mail-Adresse, die Angabe der vollständigen Kontaktdaten und ein Mindestalter von 18 Jahren.
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4. Leistungsbeginn, Vertragsschluss
- 4.1 Das bloße Absenden des Anmeldeformulars führt noch zu keiner vertraglichen Bindung. Bewirbt sich ein Partner für ein Partnerprogramm, so gilt dies als Angebot, die Freischaltung des Partners für ein Partnerprogramm als Annahme. Ein Vertragsschluss kommt somit erst mit der Freischaltung für ein Partnerprogramm zustande.
- 4.2 Die Teilnahme am Partnerprogramm des Anbieters ist kostenlos für den Partner.
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5. Ende des Vertrags
- 5.1 Der Vertrag über die Teilnahme am Partnerprogramm des Anbieters wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Für die Beendigung des Vertrages muss dieser mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung steht beiden Vertragspartnern zu und hat schriftlich entweder per E-Mail (andreas@sunlab.de) oder auf dem Postwege (Sunlab GmbH, Würzburger Str. 174, 63743 Aschaffenburg) zu erfolgen.
- 5.2 Den Vertragsparteien steht es auch zu, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere, aber nicht ausschließlich, ein Verstoß gegen die Ziffern 3.1, 3.2, 8.1, 8.2, 9.1, 9.3, 9.4, 9.5, 9.6, 12.1 dar.
- 5.3 5.3 Der Partner ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle Werbemittel zu entfernen. Ab der Beendigung des Vertrages wird keinerlei Vergütung mehr gezahlt, auch wenn weiter erfolgreich geworben wurde.
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6. Verpflichtungen des Anbieters
- Der Anbieter verpflichtet sich, dem Partner nach erfolgter Anmeldung eine Partner-ID zur Verfügung zu stellen und ihm einen eigenen Account einzurichten. Mit diesem kann der Partner jederzeit seine aktuellen Provisionen der angebotenen Programme einsehen.
- 7. Haftung des Anbieters, Haftungsbeschränkung
- 7.1 Der Anbieter wird alle angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Partnerprogramms sicherzustellen. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Internetseiten der einzelnen Programme auf dem jeweiligen Teilnehmer- und/oder Partnerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig sind. Der Anbieter haftet auch nicht für eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Internetseiten, die durch die Firma nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt entstanden sind.
- 7.2 Für die Partner-Webseiten und deren inhaltliche Gestaltung sind die Partner selbst verantwortlich. Der Anbieter hatte und hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Partner-Webseiten und distanziert sich hiermit ausdrücklich von deren Inhalten.
- 7.3 Der Partner handelt immer eigenverantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Schäden und den daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, welche der Partner verursacht. Der Partner stellt den Anbieter von solchen Ansprüchen Dritter ausdrücklich frei.
- 7.4 Der Anbieter haftet für die von sich oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe. Ebenso haftet der Anbieter nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern der Anbieter schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- 7.5 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Webseite des Partners) - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn im Zeitraum der Endkundenwerbung die Produktkonditionen verändert werden bzw. Produkte wegfallen. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich der oder die über die Produktseite verkauften Produkte (einschließlich u.a. der Gewährleistung für die Eignung von Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben).
- 7.6 Die Zuordnung, welche Endkunden über den Partner vermittelt werden, erfolgt teilweise durch den Einsatz von Cookies. Der Anbieter haftet nicht für den Fall, dass ein von einem Partner vermittelter Endkunde das Setzen von Cookies nicht akzeptiert und der dadurch generierte Umsatz nicht dem Partner zugeordnet werden kann. Des Weiteren haftet der Anbieter nicht für entgangene Provisionen aufgrund einer falschen Werbemittelintegration.
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8. Verpflichtung und Haftung des Partners
- 8.1 Der Partner verpflichtet sich, eigenverantwortlich und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbsrechts, für die angebotenen Programme zu werben.
- 8.2 Betreibt der Partner eine eigene Webseite und schaltet er auf dieser Webseite Werbematerial des Anbieters, so ist er verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Webseite, sowie für sämtliches Material, das auf der Webseite kommuniziert wird. Er ist insbesondere verantwortlich dafür, dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Webseite erscheinen. Er stellt ferner sicher, dass das auf seiner Webseite dargestellte Material keine Rechte Dritter verletzt (einschließlich z.B. Urheber- und Warenzeichenrechte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere Rechte), und dass das auf seiner Webseite dargestellte Material weder beleidigend oder verleumderisch noch in einer anderen Weise rechtswidrig ist. Der Partner sichert zu, dass der Betrieb seiner Webseite die vorstehenden Anforderungen voll erfüllt. Er wird den Partner von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen und schadlos halten, sofern eine solche Inanspruchnahme mit dem Betrieb seiner Webseite, einer Handlung oder Unterlassung von ihm selbst, einem Vertreter, Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen zusammenhängt oder ihm sonst wie zuzurechnen ist.
- 8.3 Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Partner den Zugang zu seinem Konto zu sperren. In diesem Fall können die Provisionen bis zur Klärung des Sachverhalts einbehalten werden. Provisionen, die unrechtmäßig oder entgegen den auf den Webseiten des Anbieters definierten Regeln generiert wurden, verfallen.
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9. Form der Werbung
- 9.1 Die Werbung für die angebotenen Programme kann grundsätzlich in Form von Newsticker-, Link- und Bannerwerbung erfolgen. Dem Partner ist es erlaubt, selbst Banner und Texte zu gestalten, darf diese aber erst nach schriftlicher Zustimmung des Anbieters verwenden.
- 9.2 Der Partner kann auf seiner eigenen Webseite für die angebotenen Programme werben, aber auch Werbung auf anderen Internetseiten oder in Newslettern in seinem Namen buchen. Die Kosten für diese Werbemaßnahmen trägt dabei der Partner selbst.
- 9.3 Der Partner ist grundsätzlich berechtigt Werbematerial an jeder beliebigen Stelle zu setzen, außer die Platzierung verstößt gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung oder ist geeignet den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes des Anbieters oder dem Kunden zu beeinträchtigen. Der Anbieter kann in diesen Fällen die Änderung der Platzierung verlangen.
- 9.4 Das Verschicken von nicht erwünschten E-Mails mit Werbung für die angebotenen Programme an unbekannte Personen ist verboten. Gleiches gilt für andere Werbemaßnahmen, die eine Zustimmung des Empfängers für den Empfang der Werbung erfordern, z.B. über Mobilfunk, Telefon, Fax etc. Verboten ist auch das Werben in Foren oder Newsgroups in Form von Diskussionsbeiträgen oder anderen Beiträgen.
- 9.5 Der Anbieter wird dem Partner keine Vergütung für eigene Bestellungen bezahlen. Der Partner versichert daher, über seine eigene Tracking-ID keinen eigenen Kundenvertrag bei einem der angebotenen Programme abzuschließen. Der Partner versichert außerdem, seine Vergütungen weder ganz, noch in Teilen, an Endkunden der Kunden des Anbieters weiterzugeben.
- 9.6 Der Partner garantiert, dass die Webseiten, auf denen durch den Partner geworben wird, keine Rechte Dritter (insbesondere auch Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte) verletzen. Insbesondere garantiert er, dass die auf den Webseiten bereitgehaltenen Inhalte nicht gegen strafgesetzliche oder jugendschützende Bestimmungen verstoßen, insbesondere keine pornographischen, jugendgefährdenden oder die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigenden oder in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommenen, kriegsverherrlichenden, nationalsozialistischen, volksverhetzenden, zur Gewalt oder Rassenhass aufstachelnden oder beleidigenden Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten abrufbar sind. Der Partner ist verpflichtet für jeden einzelnen Verstoß an den Anbieter eine pauschale Vertragsstrafe von 1.000 € zu bezahlen, wenn er ihm zurechenbare Werbung in Verbindung mit dem Partnerprogramm des Anbieters auf Webseiten unterhält, die gegen diesen Absatz verstoßen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche durch den Anbieter bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
- 9.7 Alle weiteren Verpflichtungen des Partners hinsichtlich der Form der Werbung finden sich der Übersichtlichkeit wegen in einem gesonderten Richtlinien-Katalog auf der Website des Anbieters. Der Partner kann den Katalog unter diesem Link einsehen: Der Inhalt des Richtlinien-Katalogs wird Bestandteil des zwischen dem Partner und dem Anbieter geschlossenen Vertrags. Der Partner verpflichtet sich die Vorgaben des Richtlinien-Katalogs einzuhalten.
- 9.8 Werden die Vereinbarungen in 9.1, 9.3, 9.4, 9.5, 9.6, 9.7 nicht beachtet, wird der Partner mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm ausgeschlossen. Der Account des Partners wird in diesem Fall sofort gesperrt und die bis dahin entstandene Provision, abzüglich eines Sicherheitseinbehaltes für Gerichts- und Anwaltskosten, sowie eventueller Schadenersatzansprüche des Anbieters und/oder Dritter, abgerechnet.
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10. Provision
- 10.1 Die jeweils gültigen Provisionen, sowie verfügbare Provisionsmodelle, werden im Account bekannt gegeben und variieren je nach Programm. Über Änderungen der Provisionen werden alle Partner im Account informiert. Mit dem Einsatz der jeweils zur Verfügung gestellten oder schriftlich genehmigten Werbemittel akzeptiert der Partner das zu dem Produkt angezeigte Vergütungsmodel und die hinterlegten Vergütungskonditionen. Programmabhängige Provisions- und weitere programmspezifische Regelungen sind in den jeweiligen Programmbedingungen aufgeführt.
- 10.2 Provisionen aus gültigem Sale (cpo), direkte Provisionen, 1 Stufe: Der Partner erhält für jeden gültigen Sale die derzeit gültige Provision des vermittelten Endkundenvertrages gutgeschrieben. Provisionen werden nur für während der Vertragslaufzeit gewonnene Endkunden ausbezahlt. Die Provision erhält der Partner grundsätzlich erst nach Zahlungseingang durch den geworbenen Endkunden. Endkunden, die nicht bezahlen, reduzieren die Provision des Partners anteilig, sofern die monatliche Abrechnung der Provision noch nicht erfolgt ist. Ebenso werden die Provisionen nachträglich reduziert, falls sich herausstellen sollte, dass ein Vertrag mit einem Endkunden nicht oder nicht in dem Umfange zustande gekommen ist (z. B. bei irrtümlichen Mehrfachanmeldungen durch einen Endkunden oder Anmeldung eines Endkunden unter falschem Namen). Endkunden, die per Rücklastschrift die bereits vollzogene Zahlung rückgängig machen, reduzieren die Provision ebenso anteilig, sofern die monatliche Abrechnung der Partnerprovision noch nicht erfolgt ist.
- 10.3 Provisionen aus gültigem Sale (cpo), indirekte Provisionen, 2 Stufe: Zudem erhält der Partner den jeweils gültigen prozentualen Anteil an den Umsätzen, die über einen anderen Partner erzielt wurden, der direkt über ihn unmittelbar für das jeweils beworbene Programm vermittelt wurde. Alle anderen Auszahlungsregelungen gelten bei dem durch den Partner gewonnenen Partner entsprechend
- 10.4 Provisionen aus gültigem Lead (cpl): Der Partner erhält für jeden gültigen Lead die jeweils gültige Lead-Provision gutgeschrieben.
- 10.3 Provisionen aus Klicks (cpc): Der Partner erhält für jeden gültigen Klick die jeweils gültige Klick-Provision.
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11. Auszahlung
- 11.1 Die Auszahlung der Provisionen erfolgt bis zum 25. des Folgemonats für den vorausgegangenen Monat, in dem die Sales generiert wurden. Der Partner verzichtet damit auf eine Rechnungslegung. Es werden nur Beträge ab 50,00 Euro ausbezahlt. Bei Beträgen unter 50,00 Euro werden diese auf den Folgemonat angerechnet. Das Guthaben auf dem Partnerkonto wird nicht verzinst.
- 11.2 Die Provision wird vom Anbieter als Gutschrift auf das vom Partner angegebene Bankkonto ausgezahlt, sofern alle dazu erforderlichen Daten im Account korrekt angegeben wurden. Die Umsatzsteuer wird dabei nur ausbezahlt, wenn der Partner gewerblich tätig ist, seine Niederlassung in Deutschland hat, dem Anbieter eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung, ein Nachweis über seine gültige Steuernummer sowie die vollständigen Adressdaten vorliegen. Der Anspruch des Partners auf Auszahlung der Umsatzsteuer beginnt ab dem Tag der vollständigen Eintragung aller erforderlichen Gewerbedaten. Ein Anspruch auf eine rückwirkende Umsatzsteuerauszahlung besteht nicht. Der Partner ist für die Versteuerung seiner erzielten Provision selbst verantwortlich.
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12. Manipulation
- 12.1 Als Manipulation gilt grundsätzlich jeder Versuch, das Partnersystem und das Abrechungssystem des Anbieters durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung zählt dazu insbesondere, dass die ursprünglich vom Anbieter vorgesehenen und angebotenen Werbemittel verändert werden, und dass das System durch technische oder sonstige Mittel zur Zählung bzw. Registrierung von nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden bzw. nur vorgetäuschten Erfolgen veranlasst werden.
- 12.2 Der Anbieter wird den betreffenden Partner von einem aufgetretenen Verdacht der Manipulation schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Der Partner wird unverzüglich zu einer lückenlose und wahrheitsgemäßen Klärung des Sachverhalts beitragen.
- 12.3 Bei Manipulationen behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Partner den Zugang zu seinem Konto zu sperren. In diesem Fall können die Provisionen bis zur Klärung des Sachverhalts einbehalten werden. Provisionen, die unrechtmäßig oder entgegen den auf den Webseiten des Anbieters definierten Regeln generiert wurden, verfallen.
- 12.4 Der Anbieter behält es sich vor, gegen manipulierende Partner rechtliche Schritte einzuleiten.
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13. Sondervereinbarungen
- Sondervereinbarungen zur Vergütung und Provision müssen vorab schriftlich mit dem Anbieter vereinbart werden.
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14. Datenschutz
- 14.1 Der Anbieter beachtet alle datenschutzrechtlich einschlägigen Bestimmungen.
- 14.2 Der Anbieter verwendet die Daten der Partner nicht für andere Zwecke als solchen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind.
- 14.3 Der Anbieter verkauft keine Adressdaten und wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten.
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15. Änderungen des Partnerprogramms und der Nutzungsbedingungen
- 15.1 Der Anbieter ist berechtigt, den von ihm angebotenen Service sowohl inhaltlich, als auch funktional zu überarbeiten und zu ändern, oder ganz oder teilweise einzustellen. Hierzu zählen Änderungen, die aufgrund von Gesetzesänderungen, aktueller Rechtsprechung, technischen Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen von Behörden durchgeführt werden. Für den Fall, dass der Anbieter wesentliche Leistungen oder technische Funktionen seines Angebotes oder Services einstellt oder ändert, wird der Anbieter den Partner hierüber rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail informieren. In diesem Fall hat der Partner das Recht, den Vertrag außerordentlich schriftlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung muss der Partner innerhalb von 4 Wochen nach Einstellung oder Änderung der Leistung ausüben, anderenfalls gilt die Einstellung oder Änderung der Leistung als genehmigt.
- 15.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Provisionshöhen für Teile des Partnerprogramms zu ändern. Hierfür gelten jedoch folgende Voraussetzungen. Eine Änderung wird dem Partner rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Provisionsänderung durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail angekündigt. Der Partner hat ab Zugang der Ankündigungserklärung ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung. Übt der Partner dieses Kündigungsrecht bis zum Zeitpunkt der Änderung nicht aus, gilt die Änderung als genehmigt.
- 15.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, ggf. freiwillige, über die vertragliche Verpflichtung hinausgehende Leistungen auszutauschen, zu verändern oder einzustellen. Der Partner kann aus der Nutzung dieser Leistungen keinen Anspruch auf Beibehaltung derselben ableiten.
- 15.4 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Wesentlichen technischen oder inhaltlichen Änderungen kann der Partner widersprechen. Widerspricht der Partner den wesentlich geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der neu gefassten AGB, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
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16. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Rechtsnachfolger und sonstige allgemeine Bestimmungen
- 16.1 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar resultierenden Streitigkeiten ist, sofern der Partner Vollkaufmann oder Sachwalter öffentlich-rechtlichen Vermögens ist, Aschaffenburg. Sofern der Partner keinen im Inland ständigen Wohnsitz hat, ist der Anbieter berechtigt, am letzten Ort, an dem der Partner seinen ständigen Wohnsitz hatte, Klage zu erheben. Es gilt, auch bei Leistungen die von Anbieter aus dem Ausland in Anspruch genommen werden, ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 16.2 Der Partner kann eigene Ansprüche gegenüber dem Anbieter nur aufrechnen, sofern der Anbieter diese Ansprüche anerkannt hat oder sofern sie zu Gunsten des Partners rechtskräftig festgestellt wurden.
- 16.3 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, sowie Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen zur Vertretung berufenen Mitarbeiter des Anbieters. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Formvorschrift.
- 16.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Bei der Übertragung an einen Rechtsnachfolger steht dem Kunden ab diesem Zeitpunkt ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- 16.5 Soweit in dem Vertrag für Erklärungen der Parteien die Schriftform vorgesehen ist, ist damit eine Übermittelung per Post oder Fax oder E-Mail gemeint. Per E-Mail übersandte Erklärungen und Rechnungen gelten eine Woche nach Eingang auf dem E-Mail-Account des Partners als zugegangen, auch wenn sie nicht abgerufen wurden.
- 16.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder eine der vorstehenden AGB-Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages und/oder der AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Ist eine für die Ersetzung der unwirksamen Bestimmung geeignete gesetzliche Regelung nicht vorhanden, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die Regelung, die der Partner und der Anbieter bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der betroffenen Bestimmung des Vertrages und/oder der AGB bewusst gewesen wäre. Sollten diese AGB und/oder der Vertrage eine Lücke enthalten, so ist dieser Absatz entsprechend bzw. sinngemäß anzuwenden.
- Stand: Aschaffenburg, 01.03.2012